Bildungsurlaub in Niedersachsen

Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Niedersachsen wissen musst.

Überblick:

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Wer hat Anspruch?

- Arbeitnehmer*innen

- Auszubildende

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Wie viel Anspruch hast Du?

- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr

- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren

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Voraussetzungen

- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

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Einschränkungen und Fristen

- Antragsstellung mind. 4 Wochen vor Kursbeginn

- Anspruch auf maximal 50% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Wenn Du in Niedersachsen beschäftigt bist, kannst Du als Arbeitnehmer*in und als Auszubildende*r Bildungsurlaub beantragen.

Wie viel Anspruch hast Du?

In Niedersachsen hast Du bei einer 5-Tage Arbeitswoche ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Du hast aber die Möglichkeit, Deinen Bildungsurlaub von zwei Jahren zusammenzufassen und dementsprechend zehn Tage Bildungsurlaub zu beantragen.

Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?

Den Antrag für Deinen Bildungsurlaub musst Du mindestens vier Wochen vor Kursbeginn bei Deinem Arbeitgeber bzw. Deiner Arbeitgeberin vorlegen. Bei Ablehnung ist diese*r dazu verpflichtet, Dir innerhalb von zwei Wochen, nachdem Du Deinen Antrag gestellt hast, eine schriftliche Begründung zu übermitteln.

Allgemein ist der Anspruch auf Bildungsurlaub in Niedersachsen auf maximal 50% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt.

Weitere Informationen:

Es gibt noch eine wichtige Voraussetzung in Niedersachsen, die Du erfüllen musst, um Deinen Bildungsurlaub beanspruchen zu können: Du musst Dich für mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, bevor Du auf Dein Recht bestehen kannst.

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Die Bundesländer und ihre Gesetze

Gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen. Allerdings gelten in jedem Bundesland eigene Regelungen. Hier findest Du die Gesetzesinformationen für das Bundesland, in dem Du arbeitest.

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