Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein

Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein wissen musst.

Überblick:

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Wer hat Anspruch?

- Arbeitnehmer*innen

- Beamt*innen

- Richter*innen

- Auszubildende

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Wie viel Anspruch hast Du?

- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr

- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren

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Voraussetzungen

- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

- Mindestdauer des Bildungsurlaubs: 5 Tage

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Einschränkungen und Fristen

- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Schleswig-Holstein haben alle Arbeitnehmer*innen, jede*r Auszubildende, Beamt*innen des Landes und der Kommunen sowie Richter*innen Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub.

Wie viel Anspruch hast Du?

Arbeitest Du fünf Tage pro Woche, so hast Du in Schleswig-Holstein Anspruch auf fünf Tage gesetzlichen Bildungsurlaub im Jahr. Nimmst Du Deinen Anspruch einmal nicht wahr, so kannst Du im Folgejahr die doppelte Anzahl an Tagen beantragen, musst die Zeitspanne jedoch im Jahr zuvor blocken.

Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?

Du musst deinen Antrag auf Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein spätestens sechs Wochen vor Beginn des von Dir gewählten Kurses schriftlich einreichen.

Weitere Informationen:

In Schleswig-Holstein kannst Du Deinen gesetzlichen Bildungsurlaub frühestens sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn beantragen.

Die Dauer des Bildungsurlaubs muss fünf Tage betragen und Du musst täglich mindestens sieben Zeitstunden (inklusive Pausen) in Deine Weiterbildung investieren.

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Die Bundesländer und ihre Gesetze

Gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen. Allerdings gelten in jedem Bundesland eigene Regelungen. Hier findest Du die Gesetzesinformationen für das Bundesland, in dem Du arbeitest.

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