Bildungsurlaub in Hamburg

Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Hamburg wissen musst.

Überblick:

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Wer hat Anspruch?

- Arbeitnehmer*innen

- Auszubildende

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Wie viel Anspruch hast Du?

- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr

- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren

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Voraussetzungen

- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

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Einschränkungen und Fristen

- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Wenn Du in Hamburg beschäftigt bist, kannst Du als Arbeitnehmer*in grundsätzlich Bildungsurlaub beantragen. Auch Auszubildende haben diese Möglichkeit.

Wie viel Anspruch hast Du?

In Hamburg hast Du bei einer 5-Tage Arbeitswoche ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Du hast aber die Möglichkeit Deinen Bildungsurlaub von zwei Jahren zusammenzufassen und dementsprechend zehn Tage Bildungsurlaub zu beantragen.

Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?

Den Antrag für Deinen Bildungsurlaub musst Du mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn bei Deinem Arbeitgeber bzw. Deiner Arbeitgeberin vorlegen.

Weitere Informationen:

Es gibt noch eine wichtige Voraussetzung in Hamburg, die Du erfüllen musst, um Deinen Bildungsurlaub beanspruchen zu können: Du musst Dich für mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, bevor Du auf Dein Recht bestehen kannst.

Jetzt sind ganz neu auch alle Online Bildungsurlaube in Hamburg anerkannt!

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