Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Baden-Württemberg wissen musst.

Überblick:

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Wer hat Anspruch?

- Arbeitnehmer*innen

- Landesbeamt*innen und Landesrichter*innen

- Auszubildende und Studierende der DHBW

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Wie viel Anspruch hast Du?

- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr

- Auszubildende und Studierende: 5 Tage in der gesamte Ausbildungszeit

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Voraussetzungen

- Mindestens 12 Monate im Beschäftigungsverhältnis

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Einschränkungen und Fristen

- Antragsstellung mind. 8 Wochen vor Kursbeginn

- Begrenzung für Kleinstbetriebe

- In Betrieben bis 10 Mitarbeiter*innen: Kein Anspruch

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Wenn Du in Baden-Württemberg beschäftigt bist, kannst Du als Arbeitnehmer*in grundsätzlich Bildungsurlaub beantragen. Auch Landesbeamt*innen, Landesrichter*innen sowie Studierende und Auszubildende der DHBW haben diese Möglichkeit.

Wie viel Anspruch hast Du?

In Baden-Württemberg hast Du bei einer 5-Tage Arbeitswoche Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Arbeitest Du in Teilzeit, reduzieren sich auch die Tage, die Du für einen Bildungsurlaub beanspruchen kannst. Es ist keine Übertragbarkeit auf das Folgejahr möglich. Für Studierende und Auszubildende ist ein Bildungsurlaub von fünf Tagen für die gesamte Studien- bzw. Ausbildungszeit vorgesehen.

Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?

Den Antrag für Deinen Bildungsurlaub musst Du mindestens acht Wochen vor Kursbeginn bei Deinem Arbeitgeber bzw. Deiner Arbeitgeberin vorlegen. Diese*r ist dazu verpflichtet, Dich spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Kurse oder Seminare darüber zu informieren, ob Dein Antrag abgelehnt wird oder nicht.

In Baden-Württemberg gibt es zusätzlich eine Begrenzung für Kleinstbetriebe, die bis zu zehn Beschäftigte haben. Hier entfällt Dein Anrecht auf Bildungsurlaub. Gleiches gilt, wenn schon mindestens 10% des im Betrieb bestehenden Anspruchs auf Bildungsurlaub genehmigt wurde. Aber Kopf hoch! Im Folgejahr kannst Du erneut einen Antrag stellen.

Weitere Informationen:

Es gibt noch eine wichtige Voraussetzung in Baden-Württemberg, die Du erfüllen musst, um fünf Tage Bildungsurlaub beantragen zu können: Du musst Dich mindestens für zwölf Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, bevor Du auf Dein Recht bestehen kannst.

Außerdem kann Dein*e Arbeitgeber*in betriebseigene Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen als Weiterbildungen anrechnen, wodurch sich die Anzahl der Tage Deines Bildungsurlaubs reduziert.

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Die Bundesländer und ihre Gesetze

Gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen. Allerdings gelten in jedem Bundesland eigene Regelungen. Hier findest Du die Gesetzesinformationen für das Bundesland, in dem Du arbeitest.

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