Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern wissen musst.

Überblick:

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Wer hat Anspruch?

- Arbeitnehmer*innen

- Beamt*innen- Richter*innen

- Auszubildende

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Wie viel Anspruch hast Du?

- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr

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Voraussetzungen

- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

- Mindestdauer des Bildungsurlaubs: 3 Tage

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Einschränkungen und Fristen

- Antragsstellung mind. 8 Wochen vor Kursbeginn

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Mecklenburg-Vorpommern haben alle Arbeitnehmer*innen und jede*r Auszubildende einen Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub, wobei sich das Anrecht von Auszubildenden auf außerberufliche Weiterbildung beschränkt. Auch Beamt*innen sowie Richter*innen des Landes können Bildungsurlaub beantragen, allerdings müssen auch sie auf außerberufliche Inhalte achten.

Wie viel Anspruch hast Du?

Arbeitest Du fünf Tage pro Woche, so hast Du in Mecklenburg-Vorpommern Anspruch auf fünf Tage gesetzlichen Bildungsurlaub im Jahr.  

Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?

Du musst deinen Antrag auf Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern spätestens acht Wochen vor Beginn des von Dir gewählten Kurses schriftlich einreichen.

Weitere Informationen:

In Mecklenburg-Vorpommern kannst Du Deinen gesetzlichen Bildungsurlaub frühestens sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn beantragen.

Die Dauer des Bildungsurlaubs muss mindestens drei Tage betragen, die Du am Stück oder in Intervallen absolvieren kannst. Du musst täglich mindestens sechs Zeitstunden in Deine Weiterbildung investieren.

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Die Bundesländer und ihre Gesetze

Gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen. Allerdings gelten in jedem Bundesland eigene Regelungen. Hier findest Du die Gesetzesinformationen für das Bundesland, in dem Du arbeitest.

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