Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub im Saarland wissen musst.
Im Saarland haben alle Arbeitnehmer*innen, jede*r Auszubildende, Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub.
Arbeitest Du fünf Tage pro Woche, so hast Du im Saarland Anspruch auf sechs Tage gesetzlichen Bildungsurlaub im Jahr. Allerdings wirst Du nur die ersten beiden Tage vollständig freigestellt - ab dem dritten Tag ist die Hälfte der investierten Zeit Deine Freizeit und somit unbezahlt. Insgesamt hast Du im Saarland also einen Freistellungsanspruch von vier vollen Tagen.
Du musst Deinen Antrag auf Bildungsurlaub im Saarland spätestens sechs Wochen vor Beginn des von Dir gewählten Kurses einreichen.
Im Saarland gibt es außerdem eine weitere Einschränkung, die bei der Genehmigung von Bildungsurlaub berücksichtigt werden muss. So können in einem Betrieb, der bis zu 100 Angestellte hat, maximal 30% der Beschäftigten ihren Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen. Sollte Dir also aus diesem Grund ein Bildungsurlaub verweigert werden, solltest Du es auf jeden Fall im nächsten Jahr wieder versuchen und kannst dann eventuell sogar die doppelte Anzahl beantragen.
Hat Dein Betrieb nicht mehr als 50 Beschäftigte, so können außerdem betriebliche Schulungen angerechnet werden, wodurch sich Dein Anspruch verringert.
Im Saarland kannst Du Deinen gesetzlichen Bildungsurlaub frühestens zwölf Monate nach Beschäftigungsbeginn beantragen.
Die Mindestdauer des Bildungsurlaubs beträgt einen Tag und Du musst täglich mindestens fünf Zeitstunden in deine Weiterbildung investieren.