Bildungsurlaub im Saarland

Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub im Saarland wissen musst.

Überblick:

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Wer hat Anspruch?

- Arbeitnehmer*innen

- Beamt*innen

- Richter*innen

- Auszubildende

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Wie viel Anspruch hast Du?

- Bei Vollzeitbeschäftigung: 6 Tage im Jahr
- Einschränkung: Ab dem 3. Tag ist ein ½ Tag pro Seminartag unbezahlt

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Voraussetzungen

- Mindestens 12 Monate im Beschäftigungsverhältnis

- Mindestdauer des Bildungsurlaubs: 1 Tag

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Einschränkungen und Fristen

- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn

- In Betrieben bis 100 Mitarbeiter*innen:  Anspruch auf 30% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Im Saarland haben alle Arbeitnehmer*innen, jede*r Auszubildende, Beamt*innen und Richter*innen Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub.

Wie viel Anspruch hast Du?

Arbeitest Du fünf Tage pro Woche, so hast Du im Saarland Anspruch auf sechs Tage gesetzlichen Bildungsurlaub im Jahr. Allerdings wirst Du nur die ersten beiden Tage vollständig freigestellt - ab dem dritten Tag ist die Hälfte der investierten Zeit Deine Freizeit und somit unbezahlt. Insgesamt hast Du im Saarland also einen Freistellungsanspruch von vier vollen Tagen.

Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?

Du musst Deinen Antrag auf Bildungsurlaub im Saarland spätestens sechs Wochen vor Beginn des von Dir gewählten Kurses einreichen.

Im Saarland gibt es außerdem eine weitere Einschränkung, die bei der Genehmigung von Bildungsurlaub berücksichtigt werden muss. So können in einem Betrieb, der bis zu 100 Angestellte hat, maximal 30% der Beschäftigten ihren Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen. Sollte Dir also aus diesem Grund ein Bildungsurlaub verweigert werden, solltest Du es auf jeden Fall im nächsten Jahr wieder versuchen und kannst dann eventuell sogar die doppelte Anzahl beantragen.

Hat Dein Betrieb nicht mehr als 50 Beschäftigte, so können außerdem betriebliche Schulungen angerechnet werden, wodurch sich Dein Anspruch verringert.  

Weitere Informationen:

Im Saarland kannst Du Deinen gesetzlichen Bildungsurlaub frühestens zwölf Monate nach Beschäftigungsbeginn beantragen.

Die Mindestdauer des Bildungsurlaubs beträgt einen Tag und Du musst täglich mindestens fünf Zeitstunden in deine Weiterbildung investieren.

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Die Bundesländer und ihre Gesetze

Gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen. Allerdings gelten in jedem Bundesland eigene Regelungen. Hier findest Du die Gesetzesinformationen für das Bundesland, in dem Du arbeitest.

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