Bildungsurlaub im Saarland (Bildungsfreistellung)

Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Im Saarland heißt Bildungsurlaub offiziell Bildungsfreistellung. Sie ermöglicht Dir die Teilnahme an freistellungsfähigen Weiterbildungen – bei voller Lohn- bzw. Besoldungsfortzahlung. Hier findest Du alles, was Du über Bildungsfreistellung im Saarland wissen musst.

Überblick:

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Wer hat Anspruch?

- Arbeitnehmer*innen

- Beamt*innen

- Richter*innen

- Auszubildende

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Wie viel Anspruch hast Du?

- Bei Vollzeitbeschäftigung: bis zu 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (bei Teilzeit anteilig)

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Voraussetzungen

- Anspruch frühestens nach 6 Monaten im Beschäftigungs-/Dienstverhältnis

- Pro Tag mind. 6 Unterrichtsstunden

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Einschränkungen und Fristen

- Antragstellung beim Arbeitgeber mind. 6 Wochen vor Kursbeginn

- Arbeitgeber-Entscheidung spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn – ohne Mitteilung gilt die Freistellung als erteilt

- Sonderregel Kleinstbetrieb (<10 Beschäftigte): Ablehnung möglich, wenn im Kalenderjahr bereits > 1/3 der Beschäftigten Bildungsfreistellung genutzt hat

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Im Saarland heißt Bildungsurlaub offiziell Bildungsfreistellung. Anspruch haben Beschäftigte (u. a. Arbeitnehmerinnen; außerdem gilt das Verfahren auch gegenüber dem Dienstherrn, z. B. bei Beamtinnen).

Wie viel Anspruch hast Du?

Arbeitest Du fünf Tage pro Woche, hast Du im Saarland Anspruch auf bis zu 5 Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr (bei weniger als 5 Tagen anteilig). Eine “halb unbezahlt”-Regelung wie früher gilt in dieser Form nicht mehr als Standard – die Freistellung ist grundsätzlich bezahlte Freistellung (Lohn-/Besoldungsfortzahlung), während die Kurskosten in der Regel selbst getragen werden.

Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?

Du musst Deinen Antrag auf Bildungsfreistellung im Saarland spätestens sechs Wochen vor Beginn der von Dir gewählten Weiterbildungsveranstaltung beim Arbeitgeber (bzw. Dienstherrn) beantragen. Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung spätestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich oder elektronisch mitteilen – erfolgt bis dahin keine Mitteilung, gilt die Freistellung als erteilt. In Arbeitsstätten mit weniger als 10 Beschäftigten genügt eine mündliche Mitteilung.

In Kleinstbetrieben (unter 10 Beschäftigte) gibt es zusätzlich eine besondere Grenze: Dort kann eine Freistellung u. a. abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten Bildungsfreistellung in Anspruch genommen hat.

Weitere Informationen:

Bildungsfreistellung kann im Saarland frühestens nach sechs Monaten Bestehen des Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses geltend gemacht werden.

Die Mindestdauer beträgt 1 Tag. Das tägliche Arbeitsprogramm muss dabei mindestens 6 Unterrichtsstunden umfassen (Halbtage sind nicht freistellungsfähig).

Falls Du bereits für andere Weiterbildungen eine bezahlte Freistellung auf anderer Rechts-/Vertragsgrundlage erhalten hast, können diese Tage unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anspruch angerechnet werden.

Weiterbildungen können auch digital stattfinden, wenn ein didaktisch-methodisches Konzept vorliegt und permanente synchrone Kommunikation sichergestellt ist.

Aktueller Status unserer Kurse für Saarland

Wir verfügen über ein DVWO-Zertifikat (Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e. V.). Aktuell befinden wir uns im Verfahren, damit wir für saarländische Kursteilnehmer*innen die erforderlichen Nachweise/Freistellungsbescheinigungen im Rahmen der Bildungsfreistellung ausstellen dürfen.Sobald es hierzu eine Rückmeldung der zuständigen Stelle gibt, aktualisieren wir diese Seite.

Abkürzungen der Seminarinhalte: 

BYR = "Boost Your Resilinece At Work"

AST = "Ausbildung zum/zur Anti-Stresstrainer*in"

WBI = "Reflect Your Social Self - Wer bin ich?"

SIB = "Soft Skills im Beruf"

YMB = “Mentale Ausgeglichenheit im Beruf durch Yoga und Meditation”

HUT = “Ausbildung zum/ zur Hundetrainer*in“

FIT = “Ausbildung zum/ zur Fitness-Trainer*in”

GIA = "Gesundheitsförderung im Arbeitsalltag"

ZGA = "Zyklusgerechtes Arbeiten für Frauen"

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 Die Bundesländer und ihre Gesetze 

Gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen. Allerdings gelten in jedem Bundesland eigene Regelungen. Hier findest du die Gesetzesinformationen für das Bundesland, in dem du arbeitest. Außerdem findest du eine Übersicht über alle Kurse, die in Deinem Bundesland anerkannt sind:

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