Bildungsurlaub in Bremen

Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Bremen wissen musst.

Überblick:

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Wer hat Anspruch?

- Arbeitnehmer*innen

- Auszubildende

- Beamt*innen

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Wie viel Anspruch hast Du?

- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr

- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren

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Voraussetzungen

- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

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Einschränkungen und Fristen

- Antragsstellung mind. 4 Wochen vor Kursbeginn

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Wenn Du in Bremen beschäftigt bist, kannst Du als Arbeitnehmer*in grundsätzlich Bildungsurlaub beantragen. Auch Auszubildende sowie Beamt*innen haben nach der Bremischen Urlaubsverordnung diese Möglichkeit.

Wie viel Anspruch hast Du?

In Bremen hast Du bei einer 5-Tage Arbeitswoche Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Du hast außerdem die Möglichkeit, Deinen Anspruch von zwei Jahren zusammenzufassen und dein Anrecht im Folgejahr so auf insgesamt zehn Tage zu verdoppeln.

Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?

Du musst Deine*n Arbeitgeber*in mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn darüber informieren, dass Du Deinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchtest. Diese*r ist dazu verpflichtet, Dich innerhalb einer Woche darüber zu informieren, ob Dein Antrag abgelehnt wird oder nicht.

Weitere Informationen:

Es gibt noch eine wichtige Voraussetzung in Bremen, die Du erfüllen musst, um Deinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können: Du musst Dich für mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, bevor Du auf Dein Recht bestehen kannst.

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Die Bundesländer und ihre Gesetze

Gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen. Allerdings gelten in jedem Bundesland eigene Regelungen. Hier findest Du die Gesetzesinformationen für das Bundesland, in dem Du arbeitest.

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