Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen wissen musst.

Überblick:

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Wer hat Anspruch?

- Arbeitnehmer*innen

- Auszubildende

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Wie viel Anspruch hast Du?

- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr

- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren

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Voraussetzungen

- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

- Mindestdauer des Bildungsurlaubs: 3 Tage

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Einschränkungen und Fristen

- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn.

- In Betrieben bis 10 Mitarbeitern: kein Anspruch

- Arbeitgeber*innen können Mindestbezug der Seminarinhalten zu der von Dir ausgeübten Tätigkeit einfordern

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Nordrhein-Westfalen haben alle Arbeitnehmer*innen und jede*r Auszubildende einen Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub, wobei sich das Anrecht von Auszubildenden auf politische Bildung beschränkt. Beamt*innen können keinen Bildungsurlaub beantragen.

Wie viel Anspruch hast Du?

Arbeitest Du fünf Tage pro Woche, so hast Du in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf fünf Tage gesetzlichen Bildungsurlaub im Jahr. Nimmst Du Deinen Anspruch einmal nicht wahr, so kannst du im Folgejahr die doppelte Anzahl an Tagen beantragen.  

Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?

Du musst Deinen Antrag auf Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen spätestens sechs Wochen vor Beginn des von Dir gewählten Kurses schriftlich einreichen. Dein*e Arbeitgeber*in muss innerhalb von drei Wochen ebenfalls in Textform darauf reagieren, ansonsten gilt Dein Antrag als genehmigt.

In Betrieben, die weniger als zehn Mitarbeiter*innen haben, hast Du in Nordrhein-Westfalen kein Anrecht auf Bildungsurlaub. Bei bis zu 50 Beschäftigten können nur 10% pro Jahr ihren Anspruch geltend machen.

Betriebseigene Schulungen können in Nordrhein-Westfalen für bis zu zwei Tage angerechnet werden, wodurch Dein frei verfügbarer Anspruch reduziert wird. Außerdem kann Dein*e Arbeitgeber*in bei beruflicher Bildung "einen wenigstens mittelbaren Vorteil ..." einfordern, d.h. einen Mindestbezug der Seminarinhalten zu der von Dir ausgeübten Tätigkeit.

Weitere Informationen:

In Nordrhein-Westfalen kannst Du Deinen gesetzlichen Bildungsurlaub frühestens sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn beantragen.

Die Dauer des Bildungsurlaubs muss mindestens drei Tage am Stück betragen oder aber fünf Tage in einem wöchentlichen Rhythmus. Du musst täglich mindestens sechs Zeitstunden in deine Weiterbildung investieren.

Außerdem darf der Veranstaltungsort nicht mehr als 500 km von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens entfernt liegen (gilt nicht für Seminare an Holocaust-Gedenkstätten).

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Die Bundesländer und ihre Gesetze

Gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen. Allerdings gelten in jedem Bundesland eigene Regelungen. Hier findest Du die Gesetzesinformationen für das Bundesland, in dem Du arbeitest.

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